Die Pflichtversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform
Im Rahmen der Gesundheitsreform sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) den Krankenversicherungsschutz aller Bürgerinnen und Bürger vor. Krankenversichert wird, wer den Versicherungsschutz verloren hat; sowohl für gesetzliche als auch private Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab 1. April 2007: Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht gesetzlicher Krankenversicherungen einbezogen. Dies betrifft , die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Dies betrifft zum Beispiel auch Auslandsrückkehrer und ehemalige Arbeitnehmer, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren.
Häufig ist der alternative Abschluß einer privaten Krankenversicherung günstiger und leistungsstärker. Fragen Sie hierzu Ihren Rechtsberatung oder unseren Informationsservice. Wir prüfen gern für Sie Ihre Möglichkeiten.
Sofortinfo unter: 030 690 40 120 oder per E-Mail.
In der privaten Krankenversicherung gilt künftig: Ab 1. Januar 2009 werden alle nicht gesetzlich krankenversichte Personen ohne anderweitige Absicherung verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Sie erhalten das Recht, einem so genannten Basistarif der privaten Krankenversicherungsunternehmen beizutreten, der ab 1. Januar 2009 bereit zu stellen ist. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen gesetzlicher Tarife. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Vormals privat Krankenversicherte bzw. dieser Versicherung zuzuordnende Personen können ab 1. Juli 2007 in den Standardtarif der privaten Krankenkassen wechseln, ohne Berücksichtigung von Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen. Zum 1. Januar 2009 werden diese Versicherten in den o. g. Basistarif überführt.
Wir weisen ausdrücklich auf die Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit hin: "Wer seiner Beitragszahlung nicht nachkommt, obwohl er dies könnte, erhält nur eine stark eingeschränkte Versorgung und muss nicht gezahlte Beiträge einschließlich Säumniszuschlägen nachentrichten. In der PKV ist darüber hinaus ein Prämienzuschlag zu entrichten, wenn der Versicherungsvertrag verspätet abgeschlossen wird. Hierdurch sollen Versicherungsunternehmen und ihre Versicherten davor geschützt werden, dass sich Personen erst dann im Basistarif versichern - dort besteht Kontrahierungszwang für das Versicherungsunternehmen -, wenn sie eine Versicherung benötigen, etwa weil sie krank geworden sind oder sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat."
Die Gesundheitsreform stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine Neuordnung ihrer Lebensumstände dar. Unbesonnenes Handeln kann leicht unnötige Kosten verursachen (siehe letzten Hinweis). Die Spezialisten der Agentur Haleck helfen Ihnen, die gebotene Chance optimal zu nutzen. Gerne stehen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, per Telefon oder via E-Mail beratend zur Seite.
Allgemeine Informationen über die Gesundheitsreform sind auf der eigens dafür eingerichteten Website des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden. Gezielte Auskünfte über die Pflichtversicherung sind u. a. über das Glossar abrufbar.
http://www.dkv-haleck-berlin.de
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