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Endlich volle Riesterrente auch im Ausland, beitragsfreie Krankenversicherung in der EU möglich

Die staatlich geförderte Riester-Rente wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Menschen, welche im europäischen Ausland leben ausgeweitet.

Wichtig : Viele unserer Kunden können jetzt die staatliche Förderung dafür verwenden, Ihre private Krankenversicherung kostenfrei auch im europäischen Ausland zu erhalten.

Der EuGH erklärte am 10.09.2009, dass drei Regelungen der privaten Riester-Rentenversicherung für unvereinbar mit dem EU-Recht sind.

Alle Arbeitnehmer, welche im EU-Ausland leben und dort auch Steuern zahlen, hatten keinen Anspruch auf Riesterzulagen. Dies schränkt die Freizügigkeit in der EU ein. Darüber hinaus mußten Rentner die Riesterförderung zurückzahlen, wenn sie ins Ausland zögen. Auch der geförderte Erwerb einer Immobilie wurde nur in Deutschland erlaubt. Dies impliziert eine Diskriminierung derer, welche in Deutschland arbeiten, aber keinen deutschen Pass haben.

Eine gutes Urteil zum Vorteil der Riester-Sparer. Über Ihre weiteren Möglichkeiten informieren wir Sie gern. Zum Beispiel:

"Kostenfreie" private Krankenversicherung für Senioren, durch staatlich geörderte Riester oder Rürup-Rente.

Sprechen Sie uns noch heute an!In einem 20 minütigem Gespräch, gern auch am Telefon, können Sie gern unsere Empfehlung prüfen und vergleichen. Es lohnt sich für Sie

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