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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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Beitragskalkulation in der DKV

Grundsätzlich wird der Beitrag für eine private Krankenversicherung bei der DKV anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes bei Ihrem Eintritt in die Versicherung berechnet. Außerdem spielt der gewählte Versicherungsschutz eine Rolle.

Die DKV kalkuliert ihre Beiträge so, dass der Tarifbeitrag während der gesamten Dauer des Vertrages gleich bleibt, sofern sich die Berechnungsgrundlagen (zum Beispiel Kosten im Gesundheitswesen, durchschnittliche Lebenserwartung etc.) nicht verändern. Daraus ergibt es sich, dass die Beiträge aufgrund des individuellen Älterwerdens des Versicherten nicht erhöht werden.

Alterungsrückstellung bei der DKV - und was passiert im Alter?

Ein besonders wichtiger Aspekt der privaten Krankenversicherung ist die Bildung der so genannten Alterungsrückstellungen. Diese Rücklagen federn im hohen Alter die Beitragsbelastung ab und verhindern Preissteigerungen. Obwohl mit steigendem Alter das Krankheits- und damit auch das Kostenrisiko steigt, bleibt der Versicherungsbeitrag des privat Versicherten im Prinzip gleich. Ein Teil der Kosten wird in die Alterungsrückstellungen überführt, also für den späteren Bedarf zurückgelegt. Nach unseren mehrjährigen Erhebungen bildet die DKV die höchsten Altersrücklagen im gesamten privaten Krankenversicherungsmarkt.

Die gesetzliche Kasse dagegen lebt "von der Hand in den Mund" und kennt keine Alterungsrückstellungen, da sie nach dem Umverteilungssystem funktioniert. Daraus ergibt sich die zwingende Erkenntnis: Die gesetzliche Kasse wird im Alter teurer, die privaten Krankenversicherungen werden ihren Kunden weniger Preissteigerungen zumuten müssen. Die Alterungsrückstellung bildet also einen entscheidenden Bonus für Sie, weil Sie Ihnen die Leistungen der DKV zu einem überschaubaren Preis lebenslang garantiert.

Kapitaldeckungsverfahren der DKV

Je älter ein Mensch wird, desto größer wird das Risiko zu erkranken; damit steigen die Kosten in der Krankenversicherung. Dies wird bei der Kalkulation der Beiträge ab Beginn berücksichtigt. Das als Altersrückstellung gesammelte Geld wird verzinst und im Alter zur Finanzierung der erhöhten Gesundheitskosten verwendet.

Der kalkulatorische Zinssatz, mit dem die Alterungsrückstellungen verzinst werden, wird vom Versicherungsaufsichtgesetz mit 3,5% vorgeschrieben. Da in der Regel die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen darüber liegen, sieht das Gesetz folgende Regel vor: 90% der über 3,5% hinaus gehenden Zinsen müssen dem Versicherten zu Gute kommen.

Die DKV belegte mit ca. 40% in den letzten 6 Jahren den Spitzenplatz der Branche, wenn es um die zugeführten Alterungsrückstellungen im Verhältnis zur Beitragseinnahme geht. Das bedeutet, dass bei 100€ Beitragseinnahmen durchschnittlich 40€ in den Spartopf für die Rücklagen fließen.

Durch diese vorausschauende Geschäftspolitik wird eine besondere Beitragsstabilität und eine sichere Versorgung für sämtliche Kunden der DKV erreicht.

Ein Beispiel hierfür ist die durchschnittliche Nettoverzinsung der Alterungsrückstellungen in den letzten 5 Jahren (2001 bis 2005). Der durchschnittliche Zins-Gewinn betrug am Markt 5,1% - die DKV dagegen erwirtschaftete 5,6%. Das heißt für unsere Kunden:

3,5%
kalkulatorische Zinsen (Vorschrift des Versicherungsaufsichtgesetzes)
+ 1,9%
(90% von 2,1%, Differenz des Überschusses über 3,5%)
= 5,4%
des Beitrages werden den Alterungsrückstellungen zugeführt

Gerne zeigen wir Ihnen, wie hoch die Rücklagen der DKV im Vergleich zu dem von Ihnen gewählten Versicherungsunternehmen liegen! Treten Sie einfach telefonisch über (030) 6950 7000, per E-Mail oder Rückrufservice mit uns in Kontakt.