Meta-Navigation

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe


myDKV

Zugangsdaten anfordern »

DKV SERVICE-CENTER
Telefon: (030) 6950 7000

Rückruf-Service »

 

Das Krankentagegeld der Deutschen Krankenversicherung

Klicken Sie hier, um von einem DKV-Spezialisten direkt beraten zu werden. 

Das Krankentagegeld ist eine Existens-Absicherung Ihres Einkommens im Krankheitsfall. Die Deutsche Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre Miete, Rechnungen, finanzierungen und andere Lebenshaltungskosten decken können, ohne Ihren Lebensstandard senken zu müssen.

Ob Sie selbständig oder angestellt sind, als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der Deutschen Krankenversicherung zu beantragen. Grund dafür ist die Lohnfortzahlung, die Ihr Arbeitgeber bis zum 43. Tag Ihrer Erkrankung zahlt. Bei vielen leitenden Angestellten zahlt der Arbeitgeber länger, als er eigentlich müsste. Dann kann unser Krankentagegeldbeginn bis auf den 365. Tag verlegt werden. Das spart Ihre Beitäge!

Achtung, um so höher Ihr Einkommen, destso größer ist der Einkommensverlust im Krankheitsfall.

Wenn Sie selbständig sind, können Sie schon ab dem vierten Tag Ihrer Krankheit Ihr Tagegeld beziehen. Folgende Kagegeldbeginne sind auch kombinierbar möglich:

  • Tagegeld ab 4.   Krankheitstag
  • Tagegeld ab 8.   Krankheitstag
  • Tagegeld ab 15. Krankheitstag
  • Tagegeld ab 22. Krankheitstag
  • Tagegeld ab 29. Krankheitstag
  • Tagegeld ab 43. Krankheitstag
  • Tagegeld ab 92. Krankheitstag
  • Tagegeld ab 183. Krankheitstag

Übrigens: Für viele Berufsgruppen bieten wir interessante Tarife und Beitrags-Rabatte an.

 

Wie viel kann ich versichern? 

 

Generell greift beim Krankentagegeld das Bereicherunsgverbot, d.h. Sie dürfen nicht mehr versichern als Sie verdienen.

Einmal angenommen, Sie sind selbständig und verdienen durchschnittlich 2500 € Brutto monatlich. Das Bruttoeinkommen geteilt durch 30 Tage (im Monat) ergibt den Verdienstausfall von 83,33€ pro Tag. Sie können also maximal 65 € (Netto, weil steuerfrei) pro Tag versichern.

Sie können zwischen verschiedenen Leistungsbeginnen wählen: Der früheste Termin unserer Krankentagegeldversicherung ist der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, der späteste der 365. Tag. Auch die Kombination verschiedener Tagegeldbeginne ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, den 15. oder den 22. Krankheitstag in unterschiedlicher Höhe abzusichern. Hiermit sparen Sie konkret - lassen Sie sich selbst bei uns beraten.

Wichtig zu wissen: Das Krankentagegeld der DKV richtet sich nach der Länge der Krankheit. Es gilt also nicht die bei den gesetzlichen Kassen übliche Aussteuerung (d.h. eine auf einen festen Zeitraum beschränkte Zahlung), sondern die unbegrenzte Leistungsdauer im Falle Ihrer Arbeitsunfähigkeit. 


Für weitere Informationen, ein telefonisches Beratungsgespräch oder eine Angebotsanfrage melden Sie sich bitte unter unserer Hotline 030 - 69 50 70 00 oder füllen Sie ein Kontaktformular zum Thema Krankentagegeld hier aus.

Sie können uns auch direkt eine Nachricht im unten aufgeführten Fenster senden. Wir werden Ihren Bedürfnissen sofort nachkommen.

Selbstständig oder freiberuflich Erwerbstätige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Anspruch auf ein Krankentagegeld. Krankengeld bekommt der Versicherte dann, wenn er sich für einen Wahltarif entscheidet und dafür einen Extrabeitrag zahlt. Um die Arbeitsunfähigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse abzusichern, müssen sich Selbstständige für drei Jahre vertraglich binden. Selbst bei Leistungs- und Beitragsänderungen haben sie keinerlei Kündigungsrechte.

Wählen Sie deshalb das Krankentagegeld der DKV, die Referenz für Ihren Vergleich

Die DKV bietet Ihnen eine sinnvolle und kostengünstige Alternative zum gesetzlichen Krankentagegeld. Unsere Spezielle Gruppenversicherungen für Angestellte, Freiberufler und Tarife für Selbstständige gewährleisten ein günstiges Krankengeld, mit dem sich bei Krankheit oder Arbeitsunfall Ihr Verdienstausfall preiswert auf ein Minimum begrenzen lässt. Alle Versicherten der Deutschen Krankenversicherung können sich frei entscheiden, ab welchem Tag das Krankengeld ausgezahlt werden soll. Bereits ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist die finanzielle Unterstützung möglich.

Reichen Sie einfach die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes ein und schon bekommen Sie das Krankengeld in vereinbarter Höhe ausgezahlt! Alle Leistungen sind vertraglich festgelegt, plötzliche Änderungen - wie sie beim gesetzlichen Krankengeld möglich sind - sind somit ausgeschlossen. Sie binden sich nicht langfristig, können Ihren Tarif auf Wunsch anpassen. Sichern Sie sich noch heute Ihr Krankengeld der DKV, damit Sie auch weiterhin bei einem Arbeitsunfall / Freizeitunfall oder bei längerer Krankheit finanziell günstig geschützt sind!

Klicken Sie hier, um von einem DKV-Spezialisten direkt beraten zu werden. 

 

Name *   
E-Mail-Adresse *
Frage/Nachricht *
Anti-Spam-Code verification code
Bitte wiederholen Sie
den Anti-Spam-Code