Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Welche Voraussetzungen sind für den Systemwechsel wichtig? Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich über die gesetzlichen Aspekte zur privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen speziell für Angestellte informieren:
- Beitragsbemessungsgrenze
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungspflicht
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse
- Arbeitslosigkeit
- Rentenalter
Rufen Sie jetzt an, in 3 Min. besprechen Sie mit einer Versicherungskauffrau/ Kaufmann (IHK gepr.) Ihre Voraussetzngen für Ihre private Krankenversicherung. Persönlich, honorarfrei und direkt unter 030 6950-7000
Angestellte können direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sofern Sie jeweils 3 Jahre über ein Bruttoeinkommen verfügten/ verfügen von:
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010: 49.950 €, pro Monat 4.162,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2009: 48.600 €, pro Monat 4.050,00 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2008: 48.150 €, pro Monat 4.012,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2007: 47.700 €, pro Monat 3.975,00 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006: 47.250 €, pro Monat 3.937,50 €
Neu durch Regierungswechsel:
Die " 3-Jahresfrist" wir mit hoher Warscheinlichkeit zu Ihrem Vorteil zurück gezogen. Dann wird es genügen nur ein Jahr die entsprechende Bemessungsgrenze überschreiten zu müssen.
Sie wollen weitere Informationen, ein Beratungsgespräch oder eine Angebot? Unter unserer Hotline (030) 6950 7000 freuen sich IHK geprüfte Versicherungskauffrauen und -männer auf Ihren Anruf. Daneben steht Ihnen unser Rückrufservice zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben - oder nutzen Sie einfach das folgende Schnellkontakt-Formular:
