Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Welche Voraussetzungen sind für Angestellte und deren Systemwechsel wichtig? Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich über die gesetzlichen Aspekte für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung:
- Beitragsbemessungsgrenze
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungspflicht
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse
- Arbeitslosigkeit
- Rentenalter
- Jobwechsel
Rufen Sie jetzt an, in 3 Min. besprechen Sie mit einer Versicherungskauffrau/ Kaufmann (IHK gepr.) Ihre Voraussetzungen für Ihre private Krankenversicherung. Persönlich, honorarfrei und direkt unter 030 6950-7000
Angestellte können direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sofern Sie im vergangenen und laufenden Jahr über ein Bruttoeinkommen verfügen von:
Neue Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2012: 50.800 €, pro Monat 4.237,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010: 49.500 €, pro Monat 4.125,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010: 49.950 €, pro Monat 4.162,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2009: 48.600 €, pro Monat 4.050,00 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2008: 48.150 €, pro Monat 4.012,50 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2007: 47.700 €, pro Monat 3.975,00 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006: 47.250 €, pro Monat 3.937,50 €
Ab dem 1.1.2011 gilt:
Die " 1-Jahresfrist" gilt ab 1.1.2011. Dann genügt es nur ein Jahr die entsprechende Bemessungsgrenze zu überschreiten.
Sie wollen weitere Informationen, ein Beratungsgespräch oder eine Angebot? Unter unserer Hotline (030) 6950 7000 freuen sich IHK geprüfte Versicherungskauffrauen und -männer auf Ihren Anruf. Daneben steht Ihnen unser Rückrufservice zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben - oder nutzen Sie einfach das folgende Schnellkontakt-Formular:

