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Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenze 2026
Aktuelle Versicherungspflichtgrenze für 2026:
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde deutschlandweit festgesetzt und erhöht sich 2026 gegenüber 2025 (73.800 Euro) auf 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV beträgt im Jahr 2026 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich).
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem jährlichen Bruttoeinkommen Arbeitnehmer die Wahl haben, sich privat krankenversichern zu lassen. Wird diese Grenze überschritten, können Sie entscheiden, ob Sie in der GKV verbleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.
Wichtige Hinweise:
-
Jährliches Bruttoeinkommen: Bei der Berechnung des jährlichen Einkommens werden regelmäßige Zahlungen wie ein 13. Monatsgehalt berücksichtigt.
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Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Sollte Ihr Einkommen als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fallen und Sie sind unter 55 Jahre alt, prüft Ihr Arbeitgeber die Versicherungspflicht. Gegebenenfalls müssen Sie sich wieder in der GKV versichern.
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Regelmäßige Anpassungen: Die Werte für die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst und durch die Bundesregierung verabschiedet.
Aktuelle Bemessungsgrenzen 2026:
Rechengröße | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
---|---|---|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
|
3.955 € | 47.460 € |
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400 € | 124.800 € |
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) GKV | 6.450 € | 77.400 € |
Beitragsbemessungsgrenze GKV | 5.812,50 € |
69.750 € |
Bitte beachten Sie, dass diese Werte jährlich angepasst werden und es wichtig ist, sich regelmäßig über die aktuellen Zahlen zu informieren.
Hinweis: Alle Informationen zur Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze und zur Jahresarbeitsentgeltgrenze werden jährlich überprüft und angepasst.
Versicherungspflichtgrenze (GKV / PKV) für 2026:
Für das Jahr 2026 wird die Versicherungspflichtgrenze auf 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich) angehoben.
Im Vergleich dazu liegt sie im Jahr 2025 bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich). Dies entspricht einer Erhöhung um 3.600 Euro pro Jahr bzw. 300 Euro pro Monat.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Für 2026 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,5 Prozentpunkte auf 3,0 % erhöht, was den Gesamtbeitrag auf 1.232,25 Euro anhebt (inklusive Pflegepflichtbeitrag von 3,6%).
Hauptgründe für diese Beitragsanpassungen sind:
- Steigende Gesundheitsausgaben: Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und ärztliche Leistungen sind kontinuierlich gestiegen. Im ersten Halbjahr 2025 erhöhten sich die Ausgaben der Krankenkassen um 8,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, insbesondere durch höhere Fallzahlen und gestiegene Pflegepersonalkosten.
- Demografischer Wandel: Eine alternde Bevölkerung führt zu einer höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, was die Kosten für die GKV zusätzlich belastet.
- Gesetzliche Reformen: Neue gesetzliche Vorgaben und Reformen im Gesundheitswesen haben teilweise zu Mehrkosten für die Krankenkassen geführt, die durch höhere Beiträge gedeckt werden müssen.
Quellen:
Die drei wichtigsten Punkte der DKV für ein nachhaltiges Gesundheitskonzept
✅ Im Krankheitsfall:
Zugang zur absoluten Hochleistungsmedizin – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten auf Facharzttermine. Ideal abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit.
✅ In gesunden Jahren:
Rund 40 % des Beitrags fließen in Rücklagen für stabile Beiträge im Alter (sog. Alterungsrückstellungen) – optimiert durch den maximal möglichen Arbeitgeberzuschuss und die steuerliche Absetzbarkeit. Zusätzlich werden Sie belohnt: mit einer Beitragsrückerstattung von bis zu 3.600 € pro Jahr – inklusive Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und professioneller Zahnreinigung.
✅ Im Ruhestand:
Stabile, niedrige Beiträge durch gezielte Rücklagenbildung – als wirksamer Schutz vor den Folgen des demografischen Wandels und ergänzt durch hohe Kapitalbildung für langfristige finanzielle Planbarkeit.
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Mit unseren DKV Info-Videos auf YouTube zeigen wir Ihnen die Vorteile der Deutschen Krankenversicherung AG. Hier finden Sie unsere Vorzüge zur privaten Krankenvollversicherung, Zusatzversicherung und unseren ausergewöhnlichen Service-Angeboten zu Ihrer besten Genesung, zur Einkommenssicherung und Beitragsstabilität im Alter.
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