Gesetzliche Krankenkassen & private Krankenversicherungen im Systemvergleich

 

Was ist besser - GKV, PKV oder beides?

 Wesentliche Grundlagen der gesetzlichen Krankenkassen sind wie folgt festgelegt:

 

§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
 

10 Gründe für die PKV

1. Leistungsstärke

  • optimale medizinische Versorgung
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • hoher Service - kurze Wartezeiten, schnelle Terminvergabe
  • faire und nachhaltige Beiträge
  • hohe Kundenzufriedenheit: Laut einer Studie der TNS Emnid 2012 sind 96 % der Privatversicherten der Meinung, bei Ihrer PKV medizinisch sehr gut versorgt zu sein.

 

2. Nachhaltigkeit

  • Kapitaldeckung durch Altersrückstellungen
  • unabhängig von Subventionen sowie Staatszuschüssen
  • Gewinne der Versicherungsunternehmen werden größtenteils an die Kunden weiter gegeben.
  • langjährig Versicherte profitieren durch nachhaltige Finanzmittelverwendung

 

3. Verlässlichkeit

  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • Teilhabe an medizinischen Fortschritt/Verbesserungen
  • Sie erhalten Ihre Leistungen auch im Ausland.
  • Rechtssicherheit - durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

 

4. Solidarität

  • Generationsgerechtigkeit - Jeder bildet für sich seine eigenen Rücklagen. Somit wird die "Kinder- und Enkelgeneration" nicht belastet.
  • stützt das Gesundheitssystem durch hohe Vergütung
  • Unkündbarkeit des Vertrages bei z.B. sozialer Härte

 

5. Wahlfreiheit

  • freiwilliger Eintritt in die PKV
  • freie Wahl der Tarifleistungen
  • keine Budgetgrenze
  • Gestaltung der Beitragshöhe durch Eigenbeteiligung

 

6. Angebotsvielfalt

  • Vertragsfreiheit
  • Wettbewerb unter den PKV-Unternehmen
  • freie Wahl der Leistungen
  • Vielfalt im Gesundheitswesen

 

7. Eigenverantwortung

  • über den Umfang der Leistungen
  • kein politischer Einfluss auf Beiträge sowie Leistungen
  • freie Arztwahl

 

8. Transparenz

  • aufklärendes Vorgespräch vor Vertragsabschluss
  • angemessenes Honorar für Ärzte
  • Einsicht in ärztliche Rechnungen
  • leistungsgerechte Beiträge
  • Tarifwechselrecht

 

9. Verantwortung

  • Qualitätsmaßstäbe in der Pflege - 2009 ZQP (Zentrum für Qualität der Pflege) gegründet
  • Engagement in der Aids- und Alkohol-Prävention
  • 2010 Pilotprojekt an zwei Schulen in Berlin "Hip Hop gegen Komasaufen"
  • zahlreiche Präventionsangebote

 

10. Vitalität

  • wachsende Branche
  • laut einer Studie des Institus Emnid würden 30 % der GKV-Versichterten gern in die PKV wechseln
  • schuldenfrei
  • ohne staatliche Hilfe

 

 
 
 
 

Gesetzliche Krankenversicherungen – GKV 

 

Private Krankenversicherungen – PKV 

 

  • Pflichtversicherung nach Einkommen geregelt
  • ab Versicherungspflichtgrenze besteht eine freie Wahl - GKV oder PKV
  • für "freiwillige" Angestellte, Beamte, Selbständige, Freiberufler etc.
  • Gesetzlich Krankenversicherte können Zusatzversicherungen abzuschließen.
  • einheitlicher Leistungskatalog
  • gesetzliche Regelung nach SGB V
  • Leistungen individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse sowie Erfordernisse einer Person abgestimmt
  • individuelle Vertragsgestaltung
  • Zu zahlender Beitrag ist abhängig vom Einkommen sowie vom Beitragssatz der GKV.
  • Hierbei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze.
  • unabhängig vom Einkommen
  • abhängig vom Eintrittsalter
  • Je nach Wahl der Versicherungsleistungen ergibt sich eine individuelle Höhe des Beitrages.
  • Umlageverfahren
  •  Anwartschaftsdeckungsverfahren
  • Sachleistungsprinzip (Leistungen werden von der jeweiligen Krankenkasse an die Ärzte gezahlt)
  • Kostenerstattungsprinzip (Der Versicherte zahlt die Leistungen vorab und bekommt diese anschließend von der PKV zurückerstattet)
  • Bugdetierung der Leistungen
  •  keine Budgetierung der Leistungen
  • Solidaritätsprinzip
  •  Individualitätsprinzip
  • Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
  • meistens findet vorab eine Gesundheitsprüfung statt (z. B. Fragebogen)
  • Selbstbeteiligung bei Medikamenten
  • Zuzahlung bei Medikamenten sind tarifabhängig, d. h. es gibt Tarife ohne Selbstbeteiligung und einige Tarife mit Selbstbeteiligung.
  • Aufenthalt im Krankenhaus:
  • Regelversorgung - Mehrbettzimmer, Behandlung durch Stationärzte
  • Aufenthalt im Krankenhaus:
  • Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl/Spezialistenauswahl, neuste Behandlungensmethoden möglich