Tarife & Beitragsvorteile für Frauen & Männer

Vorteile der Unisex-Tarife & Beiträge jetzt prüfen

Der Europäische Gerichtshof hat einheitliche Tarifkalkulationen für Frauen und Männer vorgeschrieben. Ab 21.12.2012 müssen Krankenversicherungen und Lebensversicherungen einheitlich (Unisex-Tarife) berechnet werden.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine unterschiedlichen Kalkulationsmodelle "policiert"  werden. Besonders Frauen sollten ab jetzt ihren Beitragsvorteil prüfen.

Vergleichen Sie jetzt, welcher Tarif für Sie persönlich besser ist. Wir haben unser Preis- Leistungs- und Rücklagenverhältnis verbessert.

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Gern beantworten wir Ihre wichtigen Fragen:

 

  • Was änderte sich seit dem 21.12.2012 für Sie?
    • An bestehenden Verträgen änderte sich nichts. Der Unisex-Tarif gilt nicht für Versicherungen, die Sie bereits abgeschlossen haben.
    • Sachversicherungen wie zum Beispiel die Hausrat-, Wohngebäude- oder auch die Rechtsschutzversicherung sind von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen.
    • Es gibt aber Versicherungen, in denen sich geschlechterabhängig Verbesserungen oder Verschlechterungen ergeben. Gerade in der Kranken- und Lebensversicherung zahlt sich ein einheitlicher Beitrag nicht für jeden aus.
  • Wo sparen Frauen und Männer?
    Heute sind unsere Konditionen verbessert - prüfen Sie jetzt Ihre:
    • Risikolebensversicherung
    • Kapitallebensversicherung
    • Sterbegeldversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute (bis 25)
    • Krankheitskostenvollversicherung (je nach Alter)
    • Pflegezusatzversicherung
    • Private Altersrente
    • Basis-Rente
    • Sofort-Rente
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Warum sollten Sie außerdem handeln?
    • Mit steigendem Alter erhöht sich auch der Beitrag. Sollten Sie vor dem Abschluss erkranken, müssen Sie ggf. Beitragszuschläge in Kauf nehmen
    • Fragen und Antworten zum Thema Unisex-Tarife
    • Ihre Chance im Bereich Krankheitskostenvollversicherung
    • Ihre Chance im Bereich Pflegezusatzversicherung
    • Was änderte sich seit dem 21.12.2012 für Sie?
    • Muß ich bestehende Verträge ändern?
    • Ist meine Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Wohngebäudeversicherung betroffen?
    • Wie ändert sich die Tarif-Kalkulation meiner Lebenserwartung oder meiner gesundheitlichen Voraussetzungen?

Welche Beitrags-Vorteile (ab 21.12.12) hat eine Frau über Unisextarife?

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