Private Krankenversicherungen für Zahnärzte
Freiberufliche Zahnärzte (w/m/d) benötigen speziellen Schutz vor finanziellen Risiken
Wir bieten Zahnärzten und ihren Team-Mitarbeitern hochwertige & preiswerte finanzielle Sicherung des Einkommens und der Gesundheit, jetzt und im Alter!
Insgesamt 32.000 Mediziner vertrauen der Deutschen Krankenversicherung - darunter zahlreiche Dentisten. Für sie lohnen sich die besonderen Konditionen der DKV-Gruppentarife für Zahnärzte, die auf IHRE speziellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Gut zu wissen: Der Gruppenversicherungsvertrag umfasst alle wichtigen Produkte, von der Vollversicherung und Zusatzversicherung, über eine günstige Einkommensabsicherung (Krankentagegeld) bis zu unseren speziellen Service-Produkten.
Für Zahnärzte kommen häufig die DKV-Sonderkonditionen (z.B: : Praxiskosten sind versicherbar) und unsere Spezialtarife in Frage.
Prüfen und vergleichen Sie jetzt unser Angebot speziell für Zahnärzte unter:
Täglich 12 Stunden Zahnarzt-Infohotline: 030 6950 7000
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Ihre Vorteile in der Gruppen-Krankentagegeldversicherung:
- extrem günstige Beiträge (bis ca. 40% Rabatt)
- Praxiskosten sind bei uns über das Krankentagegeld versicherbar
- ohne Wartezeiten, direkt versichert
- garantierte Aufnahme Ihres Antrages (Beitrittserklärung)
- Familienangehörige können auch die gleichen Vorteile erhalten.
Referenzangebot zum Vergleich?
Wünschen Sie ein schriftliches Referenzangebot für Ihren Vergleich? Lassen Sie sich bequem anrufen und beraten, über unseren kostenlosen Rückrufservice.
Einzelheiten zu Ihren Vorteilen in der Krankentagegeldversicherung für Zahnärzte:
- Schutz gleich ab Beginn, die DKV verzichtet auf allgemeine Wartezeiten
- Leistungsbeginn schon ab 4. Tag, 8. Tag, 15. Tag und später möglich und kombinierbar!
- Große Tarifauswahl mit durchdachten Verbindungsmöglichkeiten
- Arbeitsausfallversicherung für Zahnärzte und Mitarbeiter der Zahnarztpraxis
- hohe Tarif-Rabatte über Spezialtarife der Heilberufler
- unabhängig von Ihrer Hauptkrankenversicherung und sonstiger Verträge
- Krankentagegelder auch als betriebliche Ausgabe möglich (Praxis Version)
- Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht bei Zahnärzten
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