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Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenze 2025
Aktuelle Versicherungspflichtgrenze für 2025:Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde deutschlandweit festgesetzt und erhöht sich gegenüber 2024 (69.300 Euro) auf 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich).Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV beträgt im Jahr 2025 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich).Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem jährlichen Bruttoeinkommen Arbeitnehmer die Wahl haben, sich privat krankenversichern zu lassen. Wird diese Grenze überschritten, können Sie entscheiden, ob Sie in der GKV verbleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.Wichtige Hinweise:
- Jährliches Bruttoeinkommen: Bei der Berechnung des jährlichen Einkommens werden regelmäßige Zahlungen wie ein 13. Monatsgehalt berücksichtigt.
- Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Sollte Ihr Einkommen als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fallen und Sie sind unter 55 Jahre alt, prüft Ihr Arbeitgeber die Versicherungspflicht. Gegebenenfalls müssen Sie sich wieder in der GKV versichern.
- Regelmäßige Anpassungen: Die Werte für die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst und durch die Bundesregierung verabschiedet.
Aktuelle Bemessungsgrenzen 2025:
Rechengröße | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
---|---|---|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.745 € | 44.940 € |
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.050 € | 96.600 € |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 9.900 € | 118.800 € |
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) GKV | 6.150 € | 73.800 € |
Beitragsbemessungsgrenze GKV | 5.512,50 € | 66.150 € |
Bitte beachten Sie, dass diese Werte jährlich angepasst werden und es wichtig ist, sich regelmäßig über die aktuellen Zahlen zu informieren.