Altersvorsorge über intelligente Versicherungskonzepte

Kombinieren Sie die Vorteile aus staatlichen Zuschüssen, Rentenversicherungen, Riester-Renten, Versicherungskonzepten, Risikolebensversicherungen, Rürup-Renten, betrieblicher Altersvorsorge und Einsparungen aus sinnvollen Vertragsveränderungen

 

Konzept-Beratung

Die richtige Kombination aus staatlicher Förderung, Fondsanlagen (Sachwertinvestition), und der sinnvollen Umwandlung bestehender Versicherungen bringen Ihnen maximale Vorteile über unser einzigartiges Beratungskonzept speziell für Angestellte, Unternehmer, Freiberufler und Verbände.

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Rentenversicherung

Mehr Einkommen im Ruhestand. Mit einer privaten und betrieblichen Rentenversicherung der ERGO decken Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung bestmöglich ab. Für eine ideale Absicherung im Alter.

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Riester-Rente

Profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen für Ihre private Altersvorsorge. Die Riester-Rente als optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

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Kapitallebensversicherung über Fondsanlage

Zweifach abgesichert: Vorsorge fürs Alter und finanzielle Versorgung für Ihre Familie, falls Ihnen etwas passieren sollte.

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Risikolebensversicherung

Die ideale Absicherung für Ihre Hinterbliebenen im Falle eines Ausfalls des Versorgers und zugleich die Möglichkeit die Risikoabsicherung später in eine Altersvorsorge umzuwandeln.

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Rürup-Rente

Schaffen Sie eine finanzielle Basis und senken Sie gleichzeitig Ihre Steuerlast in der Zeit, in der Sie Beiträge leisten. Sind Sie selbstständig, freiberuflich tätig, Beamter oder gut verdienender Arbeitnehmer lohnt sich die Rürup-Rente besonders als private Altersvorsorge.

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Betriebliche Altersvorsorge

Gemeinsam mit Staat und Arbeitgeber für die Zukunft absichern. Nutzen Sie die staatliche Förderung und profitieren Sie im Alter von den steuerlichen Fördermöglichkeiten während der Einzahlungsphase.

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Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.