Ambulante Zusatzversicherung der DKV
100% Behandlung als Privatpatient beim Arzt, Facharzt, Heilpraktiker und Augenoptiker. Hier geht es zum Tarifrechner:
Tarif - Rechner
Vergleichen Sie wie Stiftung Finanztest unsere besten Tarife für Leistungen Ihrer Ärzte/ Fachärzte, Spezialisten, Heilpraktiker und Optiker.
Genießen Sie trotz gesetzlicher Krankenversicherung die Vorzüge eines Privatpatienten!
Stellen Sie sich Ihre medizinischen Wunschleistungen zusammen und berechnen Sie Ihre individuellen Beiträge. Das DKV Modulsystem passt sich Ihren persönlichen Vorstellungen an. Hier ein Leistungsüberblick:
- 100% für private Arztleistungen für gesetzlich Versicherte (GKV Mitglieder)!
- Heilpraktiker Leistungen
- Arzneimittel Apothekerleistungen über GKV Niveau hinaus
- Sehilfen, Brillen und Kontaktlinsen
- Hilfsmittel, z. B. Hörgeräte
- Arbeitgeber-Tarife (Beitrag zahlt der Arbeitgeber, ohne Gesundheitsfragen!)
Zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zu Ihrer privaten Zusatzversicherung?
NEIN?... Dann lassen Sie sich von uns die GKV zeigen, die Ihre sinnvollen privaten Zusatzversicherungen bezuschußt! Der Vergleich lohnt, ermöglichen Sie sich die beste medizinische Versorgung, ersparen Sie sich Wartezeiten bei den für SIE richtigen Behandlern!
Jetzt kostenloses ANGEBOT von Tarif-Experten anfordern
Gern sind wir jetzt persönlich für Sie da, um Ihre Vorstellungen zur ambulanten Zusatzversicherung und eventuellen Fragen direkt zu besprechen.
Sie erreichen uns bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer: 030 6950-7000
Es ist sehr zu empfehlen, Ihren persönlichen Bedarf (wirklich passender Versicherungsschutz) mit einem Experten zur Gesundheitsversicherung abzustimmen. Wir zeigen Ihnen gern Ihre Möglichkeiten für preiswerten Gesundheitsschutz an der Stelle, die Ihnen wichtig ist.
Rufen Sie uns jetzt an, oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche, wir sind auch abends gern für Sie bereit.
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.