Beihilfetarife

Beamtenanwärter, Referendare und Beamte

Beihilfetarife für Beamtenanwärter, Referendare und BeamteBeihilfeberechtigte Personen können finanzielle Unterstützung von ihrem Dienstherren in Anspruch nehmen. Dies geschieht im Rahmen der Fürsorgepflicht bei Krankheiten, aber auch in Pflegefällen oder bei Schwangerschaft und Geburt. Auch bei der Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen ist der Dienstherr zur Unterstützung verpflichtet.

Zu den Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe durch die Landesbeihilfe oder Bundesbeihilfe haben, gehören z.B. Bundesbeamte (Richter im Bundesdienst), Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (auch diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder einer Dienstunfähigkeit entlassen wurden) oder Pensionäre. Witwen und Waisen sind ebenfalls beihilfeberechtigt.

 

 

Tarifrechner

 

 

 

Ehegatten, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können Beihilfe beziehen, sofern sie nicht über 18.000 Euro im Jahr verdienen. Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder) in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gehören ebenfalls zu den beihilfeberücksichtigungsfähigen Personen.

Der Beihilfesatz hängt vom jeweiligen Status des Beamten ab.

 

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?

Alleinstehende Personen ohne Kinder bekommen 50% der Aufwendungskosten vom Staat erstattet. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70% für die beihilfeberechtigte Person. Dem Ehegatten stehen immer 70% zu,  und das unabhängig, ob Kinder im Haushalt leben. Die Kinder werden großzügig mit 80% der Aufwendungskosten versorgt.

 

Was passiert mit den Restkosten?

Die Kosten, die Ihr Arbeitgeber nicht übernimmt, bleiben Ihre Eigenverantwortung. Diese Verantwortung birgt ein gewisses finanzielles Risiko. Informieren Sie sich bei der Deutschen Krankenversicherung, wie Sie sich für diesen Fall bestmöglich absichern können und machen Sie sich vertraut mit den Möglichkeiten, die Ihnen die DKV in den verschiedensten Leistungsbereichen bietet. Unsere Produkte sind nicht nur auf Ihre eigenen Wünsche, sondern auch auf Ihr individuelles Arbeitsverhältnis zugeschnitten.

Sie wollen weitere Informationen, ein Beratungsgespräch oder ein Angebot? Unter unserer Hotline (030) 6950 7000 freuen sich IHK geprüfte Versicherungskauffrauen und -männer auf Ihren Anruf. Daneben steht Ihnen unser Rückrufservice zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.

 

 

Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.