Brillen- & Sehhilfen-Zusatzversicherung der DKV
Starker Schutz für Brillen, Kontaktlinsen & Hilfsmittel
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen oft nur in Ausnahmefällen – die DKV-Brillenversicherung bietet hier eine nachhaltige Ergänzung. Ob Brille, Kontaktlinsen oder Hörgeräte: Mit individuell kombinierbaren Tarifen sichern Sie sich genau die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.
Kontaktieren Sie uns direkt über WhatsApp
Ihre Vorteile auf einen Blick
✅ Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen & Sehhilfen
✅ Zuschüsse für Hörgeräte & weitere Hilfsmittel
✅ Flexible Tarifkombinationen – passgenau für Ihren Bedarf
✅ Auch ohne Vorleistung der GKV gültig
✅ Attraktive Arbeitgebertarife – ohne Gesundheitsprüfung
Was ist versichert?
Die DKV Sehhilfen-Zusatzversicherung erstattet Kosten für:
-
Brillen (Gestelle & Gläser)
-
Kontaktlinsen
-
Medizinisch notwendige Sehhilfen
-
Hörgeräte
-
Weitere Hilfsmittel (z. B. Inhalationsgeräte, Blutdruckmessgeräte – je nach Tarif)
Tarifbeispiele – verständlich gerechnet
Tarif KSHR – Beitrag: 6,41 €/Monat
-
Gesamtkosten in 2 Jahren: 153,84 €
-
Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 200 €
-
Vorteil: Bis zu 46,16 € Ersparnis
-
Frühere Leistungsauszahlung bei Änderung der Sehfähigkeit ab 0,5 Dioptrien
Tarif KHMR – Beitrag: 8,58 €/Monat
-
Gesamtkosten in 2 Jahren: 205,92 €
-
Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 300 €
-
Vorteil: Bis zu 94,08 € Ersparnis
-
Zusätzlich:
-
Hilfsmittel-Leistungen: bis zu 300 €/Jahr (80 %)
-
Hörgeräte-Zuschüsse: bis zu 600 €/Jahr (80 %)
-
Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive
-
Link: DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner Brillen-Zusatzversicherung
Persönliche Beratung
Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.
Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung – direkt von Profis für Profis.
Kontaktieren Sie uns direkt über WhatsApp
Ihre DKV-Info-Hotline:
030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.