Brillen- & Sehhilfen-Zusatzversicherung der DKV
Starker Schutz für Brillen, Kontaktlinsen & Hilfsmittel
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen oft nur in Ausnahmefällen, die DKV-Brillenversicherung bietet hier eine nachhaltige Ergänzung. Ob Brille, Kontaktlinsen oder Hörgeräte: Mit individuell kombinierbaren Tarifen sichern Sie sich genau die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.
Ihre DKV-Info-Hotline:
030 6950 7000 (Mo-Sa von 9.00 - 21.00 Uhr)
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Ihre Vorteile auf einen Blick
✅ Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen & Sehhilfen
✅ Zuschüsse für Hörgeräte & weitere Hilfsmittel
✅ Flexible Tarifkombinationen, passgenau für Ihren Bedarf
✅ Auch ohne Vorleistung der GKV gültig
✅ Attraktive Arbeitgebertarife – ohne Gesundheitsprüfung
Was ist versichert?
Die DKV Sehhilfen-Zusatzversicherung erstattet Kosten für:
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Brillen (Gestelle & Gläser)
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Kontaktlinsen
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Medizinisch notwendige Sehhilfen
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Hörgeräte
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Weitere Hilfsmittel (z. B. Inhalationsgeräte, Blutdruckmessgeräte, je nach Tarif)
Tarifbeispiele – verständlich gerechnet
Tarif KSHR, Beitrag: 6,41 €/Monat
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Gesamtkosten in 2 Jahren: 153,84 €
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Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 200 €
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Vorteil: Bis zu 46,16 € Ersparnis
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Frühere Leistungsauszahlung bei Änderung der Sehfähigkeit ab 0,5 Dioptrien
Tarif KHMR, Beitrag: 8,58 €/Monat
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Gesamtkosten in 2 Jahren: 205,92 €
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Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 300 €
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Vorteil: Bis zu 94,08 € Ersparnis
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Zusätzlich:
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Hilfsmittel-Leistungen: bis zu 300 €/Jahr (80 %)
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Hörgeräte-Zuschüsse: bis zu 600 €/Jahr (80 %)
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Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive
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Link: DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner Brillen-Zusatzversicherung
Persönliche Beratung
Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.
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Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

