Brillen- & Sehhilfen-Zusatzversicherung der DKV

Starker Schutz für Brillen, Kontaktlinsen & Hilfsmittel

 

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen oft nur in Ausnahmefällen – die DKV-Brillenversicherung bietet hier eine nachhaltige Ergänzung. Ob Brille, Kontaktlinsen oder Hörgeräte: Mit individuell kombinierbaren Tarifen sichern Sie sich genau die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.

 

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Ihre Vorteile auf einen Blick

 

✅ Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen & Sehhilfen


✅ Zuschüsse für Hörgeräte & weitere Hilfsmittel


✅ Flexible Tarifkombinationen – passgenau für Ihren Bedarf


✅ Auch ohne Vorleistung der GKV gültig


✅ Attraktive Arbeitgebertarife – ohne Gesundheitsprüfung

 


 

Was ist versichert?

 

Die DKV Sehhilfen-Zusatzversicherung erstattet Kosten für:

 

  • Brillen (Gestelle & Gläser)

  • Kontaktlinsen

  • Medizinisch notwendige Sehhilfen

  • Hörgeräte

  • Weitere Hilfsmittel (z. B. Inhalationsgeräte, Blutdruckmessgeräte – je nach Tarif)

 


 

Tarifbeispiele – verständlich gerechnet

 

Tarif KSHR – Beitrag: 6,41 €/Monat

  • Gesamtkosten in 2 Jahren: 153,84 €

  • Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 200 €

  • Vorteil: Bis zu 46,16 € Ersparnis

  • Frühere Leistungsauszahlung bei Änderung der Sehfähigkeit ab 0,5 Dioptrien

 

Tarif KHMR – Beitrag: 8,58 €/Monat

  • Gesamtkosten in 2 Jahren: 205,92 €

  • Erstattung: 80 % der Brillenkosten, max. 300 €

  • Vorteil: Bis zu 94,08 € Ersparnis

  • Zusätzlich:

    • Hilfsmittel-Leistungen: bis zu 300 €/Jahr (80 %)

    • Hörgeräte-Zuschüsse: bis zu 600 €/Jahr (80 %)

    • Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive

 

Link: DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner Brillen-Zusatzversicherung

 

 


 

Persönliche Beratung

 

Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.

 

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Ihre DKV-Info-Hotline:

030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)

 

 

Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.