Kindernachversicherung - DKV Tarife für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder - Antrag für Neugeborene

Wenn Sie eine Krankenversicherung bei der DKV abschlossen haben, können Sie das neugeborene Kind ebenfalls bei der DKV zu besonderen Konditionen versichern, garantiert!

Bei der Mitversicherung von Neugeborenen besteht in der selben privaten Krankenversicherung (PKV) eine Aufnahmegarantie (Kontrahierungszwang). Das bedeutet, Ihr Antrag muss dann von Ihrer PKV in jedem Fall angenommen werden.

Als DKV-Versicherter setzen Sie sich bitte bereits während der Schwangerschaft mit uns in Verbindung, um alles nach Ihren Wünschen vorbereiten zu können. Nach der Geburt genügt dann nur ein Anruf von Ihnen, wir erledigen alle Formalitäten für Sie.

Welche Tarife sind für mein Kind am Besten?

 Jetzt kostenlose Beratung, einen Rückruf oder Angebote anfordern    

   

 

Ihre Anmeldung bzw. Kindernachversicherung muss bis maximal zwei Monate nach der Geburt erfolgen. Wir zeigen Ihnen gern alle Möglichkeiten auf, wie Sie und Ihr Kind rundum gut abgesichert sind. 

Auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sollten die Versicherung des Kindes über die Familienversicherung bereits während der Schwangerschaft vorbereiten. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse an!

 

Die Voraussetzungen für eine DKV - "Kindernachversicherung":

  • Am Tage der Geburt des Kindes muss ein Elternteil seit mindestens drei Monaten in der selben PKV versichert sein.
  • Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen.
  • Der Versicherungsschutz des neugeborenen Kindes darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein (§ 2.2 Musterbedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung). Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist.

 

Welche Möglichkeiten, Voraussetzungen und Vorteile für Sie und Ihre Familie bestehen, sagen wir Ihnen gern in einem persönlichem Gespräch. Rufen Sie uns einfach an:

 

Experten-Durchwahl zur Kindernachversicherung:

030 6950-7000    (8.00 - 21.00 Uhr)

Gern senden wir Ihnen vorab Ihren vorbereiteten Antrag zu Ihrer DKV - Kindernachversicherung. Oder nutzen Sie den unten aufgeführten Link, um weitere schriftliche Informationen direkt anzufordern.

 

Jetzt kostenloses Angebot für Ihr Kind anfordern

 

 

Welche gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung ist für mein Kind und meine Familie die beste Lösung?

 

"Es kommt ganz auf IHRE persönliche Lebensplanung an..."

Besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Lebensumstände mit unseren Experten, um langfristig die beste Entscheidung treffen zu können.

 

Sie bekommen ein Baby? Wir freuen uns mit Ihnen!


Folgende Punkte könnten jetzt auch für Sie interessant sein:

 

  • Mutterschutz
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschaftsgeld
  • Elternzeit
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderbetreuung
  • Steurvorteile
  • Landeserziehungsgeld
  • Kinderzuschlag
  • Unterstützung für Alleinerziehende

 

Einzelheiten zu den oben aufgeführten Themen hat die DKV hier für Sie zusammengestellt:

Informationen rund um die Geburt und den Versicherungsschutz Ihres Kindes:

 

Ähnliche Suchanfragen zu Krankenversicherung für Kinder, direkt abschließen, die Geburt Ihres Kindes anmelden, Tarife vergleichen & versichern; Beratung zu folgenden Themen rund um die Kindernachversicherung kostenlos erhalten:

Kind Krankenversicherung unverheiratetes Elternteil

Krankenversicherng bei Mutter oder Vater?

Baby Krankenversicherung GKV (gesetzlich) oder PKV (privat)?

Krankenversicherung Baby oder Kind nach Geburt

Vater privat versichert Mutter gesetzlich versichert, wo gehört mein Kind hin? 

Krankenversicherung für Neugeborenes bei welchem Elternteil?

Krankenversicherung Kind Mutter gesetzlich Vater privat

Beste Krankenversichrung für mein Kind?

Gleicher Tarif auch für mein Kind

Wann muß ich mein Kind in der PKV anmelden?

 

Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.