Deutsche Krankenversicherung DKV
Kindernachversicherung - DKV Tarife für Kinder
Sichern Sie Ihr Neugeborenes optimal ab – jetzt mit garantierter Aufnahme!
Wenn Sie bereits eine Krankenversicherung bei der DKV abgeschlossen haben, können Sie Ihr neugeborenes Kind unkompliziert und zu besonderen Konditionen mitversichern. Dank der gesetzlichen Aufnahmegarantie (Kontrahierungszwang) besteht ein Anspruch darauf, dass Ihr Antrag von der DKV in jedem Fall angenommen wird.
Planung schon während der Schwangerschaft
Bereiten Sie die Krankenversicherung für Ihr Kind am besten bereits während der Schwangerschaft vor. Als DKV-Versicherter können Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um alle Formalitäten in Ruhe zu klären. Nach der Geburt reicht dann ein Anruf – wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess für Sie.
Unsere Experten beraten Sie individuell zu den besten Optionen für Ihr Kind und Ihre Familie. Sichern Sie sich jetzt ein persönliches Beratungsgespräch!
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Voraussetzungen für die DKV-Kindernachversicherung
Damit Ihr Kind von der erleichterten Aufnahme in die DKV profitieren kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
✅ Mindestens ein Elternteil muss seit mindestens drei Monaten in der DKV privat versichert sein
✅ Die Anmeldung des Kindes muss spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgen (Rückwirkend ab dem ersten Tag des Geburtsmonats)
✅ Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht umfangreicher sein als der des versicherten Elternteils
(gemäß § 2.2 der Musterbedingungen für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung)
✅ Adoption: Falls das Kind adoptiert wurde, gilt die erleichterte Aufnahme ebenfalls – sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist.
✅ Arbeitgeberzuschuss / Ansprüche über die Beihilfe (Beamte): Gerne prüfen wir für Sie, inwiefern ein Arbeitgeberzuschuss möglich ist.
Was sollten gesetzlich Versicherte beachten?
Falls Sie oder Ihr Partner gesetzlich versichert sind, sollten Sie bereits während der Schwangerschaft klären, ob Ihr Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden kann. In vielen Fällen kann eine private Versicherung jedoch bessere Leistungen bieten. Klären Sie Ihre Möglichkeiten rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse!
Welche Krankenversicherung ist die beste Wahl für Ihr Kind?
Die richtige Krankenversicherung für Ihr Kind hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Ihr Wunsch nach Qualität des Schutzes Ihres Kindes: Je nach Tarif bietet die PKV umfassendere Leistungen und bessere Behandlungsmöglichkeiten.
- Ihre aktuelle Versicherungssituation: Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, hat direkte Auswirkungen auf die Versicherungsoptionen Ihres Kindes.
- Ihr Einkommen: Ihr Verdienst entscheidet mit, ob Ihr Kind über die GKV familienversichert bleiben kann oder eine eigene PKV sinnvoll ist.
- Ihr Arbeitgeberzuschuss: In der PKV erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der die Kosten senken kann.
- Ihre langfristige Lebensplanung: Ob sich eine private oder gesetzliche Versicherung lohnt, hängt von Ihrer zukünftigen beruflichen und familiären Planung ab.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um die beste Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes zu treffen.
Ihr direkter Draht zur DKV-Kindernachversicherung:
030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Weitere wichtige Themen für werdende Eltern
Die Geburt eines Kindes bringt viele Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern auch in folgenden Bereichen:
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Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
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Kündigungsschutz
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Elternzeit & Elterngeld
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Kindergeld & Kinderbetreuung
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Steuervorteile für Familien
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Landeserziehungsgeld & Kinderzuschlag
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Unterstützung für Alleinerziehende
Sie bekommen ein Baby? Herzlichen Glückwunsch – wir freuen uns mit Ihnen! Lassen Sie uns gemeinsam die beste Absicherung für Ihre Familie finden.
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Ihre DKV-Info-Center Haleck Hotline: 030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.