Zusatzversicherung für Alternativmedizin

Sanfte Medizin – stark abgesichert

 

 

Ob Homöopathie, Osteopathie oder traditionelle chinesische Medizin: Viele Patientinnen und Patienten schätzen ganzheitliche Behandlungen.

Die DKV-Zusatzversicherung für Naturheilverfahren bietet Ihnen genau dafür den passenden Schutz – zuverlässig, flexibel und ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

 

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Ihre Vorteile auf einen Blick

 

✅ Versicherungsschutz für Naturheilverfahren & alternative Medizin


✅ Leistung bis zu 1.000 € pro Jahr – unabhängig von der GKV


✅ Erstattung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln


✅ Keine Vorleistung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erforderlich


✅ Persönliche Beratung – online, telefonisch oder vor Ort

 


 

Was ist abgedeckt?

 

Unsere Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für zahlreiche bewährte Naturheilverfahren:

 

  • Homöopathie

  • Osteopathie

  • Traditionelle chinesische Medizin (TCM)

  • Chiropraktik

  • Sauerstofftherapie

  • Leistungen laut Hufelandverzeichnis

  • Arznei- und Verbandmittel im Rahmen der Behandlung

  • Heilmittel (z. B. Massagen, Wärme-, Reiz- oder Elektrotherapie)

 

Hinweis: Die Leistungen gelten unabhängig davon, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Anteil übernimmt.

 

 

Ihr Beitrag – schnell berechnen

 

Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihre individuelle Prämie zu berechnen – schnell und unverbindlich. Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie wirklich in Anspruch nehmen möchten.

 

Link: DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner Alternativmedizin Zusatzversicherung

 


 

Jetzt kostenlos beraten lassen

 

Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.

 

Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung – direkt von Profis für Profis.

 

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Ihre DKV-Info-Hotline:

030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)

 

 

Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.