Zusatzversicherung für Alternativmedizin
Sanfte Medizin – stark abgesichert
Ob Homöopathie, Osteopathie oder traditionelle chinesische Medizin: Viele Patientinnen und Patienten schätzen ganzheitliche Behandlungen.
Die DKV-Zusatzversicherung für Naturheilverfahren bietet Ihnen genau dafür den passenden Schutz – zuverlässig, flexibel und ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Kontaktieren Sie uns direkt über WhatsApp
Ihre Vorteile auf einen Blick
✅ Versicherungsschutz für Naturheilverfahren & alternative Medizin
✅ Leistung bis zu 1.000 € pro Jahr – unabhängig von der GKV
✅ Erstattung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln
✅ Keine Vorleistung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erforderlich
✅ Persönliche Beratung – online, telefonisch oder vor Ort
Was ist abgedeckt?
Unsere Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für zahlreiche bewährte Naturheilverfahren:
-
Homöopathie
-
Osteopathie
-
Traditionelle chinesische Medizin (TCM)
-
Chiropraktik
-
Sauerstofftherapie
-
Leistungen laut Hufelandverzeichnis
-
Arznei- und Verbandmittel im Rahmen der Behandlung
-
Heilmittel (z. B. Massagen, Wärme-, Reiz- oder Elektrotherapie)
Hinweis: Die Leistungen gelten unabhängig davon, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Anteil übernimmt.
Ihr Beitrag – schnell berechnen
Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihre individuelle Prämie zu berechnen – schnell und unverbindlich. Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie wirklich in Anspruch nehmen möchten.
Link: DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner Alternativmedizin Zusatzversicherung
Jetzt kostenlos beraten lassen
Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.
Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Beratung – direkt von Profis für Profis.
Kontaktieren Sie uns direkt über WhatsApp
Ihre DKV-Info-Hotline:
030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.