DKV Pflegeversicherung & Pflegetagegeld

Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit mit privaten Pflegeversicherungs-Konzepten der DKV

Das Pflegefallrisiko wird als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Bewahren Sie sich und Ihrer Familie mit privaten DKV-Pflegeversicherungen die Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit im Fall der Pflegebedürftigkeit.

 

Mit folgenden DKV-Tariflösungen im Bereich der Pflege bleiben Sie finanziell souverän und zeitlich entlastet:

 

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Pflegetarifrechner

 

 

 

Fakten zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt, um die finanzielle Belastung zu verringern, wenn Menschen pflegebedürftig werden. Sie ist Teil der Sozialversicherung und gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) geregelt. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und Kunden der privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.

 

Die Pflegeversicherung wird wirksam, nachdem ein Antrag gestellt wurde und in einem Gutachten die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Kosten werden zu festen Höchstsätzen bei professioneller, ambulanter oder stationärer Pflege übernommen.

 

Ab dem 1. Januar 2017 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), welches grundlegende Neuerungen in der Pflegeversicherung mit sich bringt.

 

Durch das PSG II werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden ist in dem ebenfalls ab Januar 2017 geltenden § 140 Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI) geregelt.

Versicherte Personen, die im Jahr 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, werden nach dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) begutachtet. Bereits bestehende Pflegestufen versicherter Personen, werden automatisch in entsprechende Pflegegrade umgewandelt. Diese Zuordnung wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Grob skizziert definieren sich die Pflegegrade wie folgt:

 

 

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Unter folgendem Link stellen wir Ihnen in die wichtigsten Änderungen durch das PSG II vor und geben Antwort auf mögliche Fragen: In Bearbeitung

 

Wichtige Informationen zu den Themen Pflegepflichtversicherung, Pflegezusatzversicherung, Pflege-Qualität und Pflege-Prävention, finden Sie bei den Pressemitteilungen des PKV-Verbandes:

 

Informationen vom Verband der privaten Krankenversicherungen

 

Pflegeversicherungen sind verpflichtet, Pflegebedürftigkeit durch Vorbeuge, medizinische Versorgung und Rehabilitation abzuwenden. Grundsätzlich übernimmt die Pflegeversicherung Kosten in folgenden Haupt- und Teilbereichen:

 

  • Leistungen bei häuslicher Pflege
    • Pflegegeld für Pflegepersonen (Laienpfleger) aus Familie oder Freundeskreis
    • Qualitätssicherungsbesuche zur Beratung der Laienpfleger
    • Ambulanter Pflegedienste, Pflegesachleistung
    • Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)
    • Ggf. weiterführende Leistungen
      • Ersatzpflege (Verhinderungspflege) oder Kurzzeitpflege
      • Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
      • Hilfsmittel zur Pflege und/oder Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
  • Leistungen bei vollstationärer Pflege
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

 

Einen thematischen Einstieg in die deutsche Pflegeversicherung bietet die Wikipedia.

 

Bedeutung von Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Pflegeabsicherung

Insbesondere sei im Wikipedia-Artikel auf die kritischen Anmerkungen zur Leistungsabdeckung hingewiesen. Oft genügen die festen Versicherungssätze im realen Umfeld zur Kostenabdeckung nicht, die gesetzliche Pflegeversicherung kommt dann nur für einen Teil der entstehenden Kosten auf.

 

  • Beugen Sie mit den DKV-Pflegezusatzprodukten hohen finanziellen Belastungen vor.
  • Bewahren Sie sich und Ihre Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) vor der Verpflichtung der Kostenübernahme mit unseren Vorsorgekonzepten im Pflegefall.
  • Leben Sie auch mit Pflegegrad selbstbestimmt und unabhängig.

 

Welche Leistungen und Vorsorgekonzepte sind für Sie wichtig? Besprechen Sie Ihre Fragen direkt mit den Pflegeversicherungsexperten der DKV.

 


 

Das Leben steckt voller Überraschungen. Krankheiten oder Unfälle können Aufwendungen für die Pflege noch erhöhen. Daher empfehlen wir, sich neben der Absicherung im Pflegefall auch über die Angebote hinsichtlich privater Krankenversicherung und/oder privater Krankenzusatzversicherung zu informieren. Gern steht Ihnen unser Expertenteam auch bei diesen Fragen zur Seite.

 

 

Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.