Förder-Pflegeversicherung

Staatliche Förder-Pflegeversicherungen (Pflege-Bahr)

Weil die Pflege häufig kostspielig wird, fördert der Staat Ihre Bereitschaft zur eigenen Vorsorge mit 60 Euro jährlich, zum Beispiel über den Pflege-Bahr-Tarif.

Diese "Bahr"-Pflegezusatzversicherung ist besonders für gesundheitlich belastete Menschen eine hervorragende Lösung, um ohne Gesundheitsbefragung hochwertigen Pflegeschutz zu erhalten. Bisher haben rund 400.000 Personen einen privaten Pflege-Bahr-Schutz für sich abgeschlossen und es kommen täglich rund 1600 Neuverträge hinzu.

Lassen Sie sich direkt ein persönliches Angebot erstellen, denn wer früh einsteigt, erhält im Laufe der Jahre enorme Höherleistungen bei der DKV garantiert.

 

Pflege-Tarife - Vergleich - Wechsel - Verbesserung

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Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung

 

Wählen Sie die Leistungen für Ihre individuelle Pflegezusatzversicherung, z.B.:

  • 60 € jährliche staatliche Förderung bei monatlichem Mindesteigenbeitrag von 15 €
  • Keine Gesundheitsfragen (bei 5-jähriger Wartezeit)
  • Monatliches Pflegetagegeld mit dem DKV Pflegebonus von 660 € bis 1.755,27 € (Pflegestufe III)

Bitte nennen Sie uns Ihre Leistungswünsche für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, Ihren Beitrag berechnen wir gern individuell für Sie.

 

Detailinformationen & Tarifvergleich

 

 

 

 

Teure Pflegebedürftigkeit ist jetzt kalkulierbarer!

Ob uns eine Krankheit, das Alter oder ein Unfall hohe Pflegekosten aufzwingen, wissen wir nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es die Familie oder einen selbst trifft, ist sehr hoch. Eine Pflegebedürftigkeit erleidet durchschnittlich jeder zweite Deutsche in seinem Leben. Kosten von rund 150.000 Euro Zuzahlung zur gesetzlichen Pflegeleistung sind immer häufiger. Die finanzielle Lösung liegt zum Beispiel in der Pflegezusatzversicherung oder einem Pflegetagegeld.

 

Hierfür bietet die DKV verschiedene Lösungen an:

  • die Pflegeversicherung,
  • die Pflegetagegeldversicherung
  • und die Pflege-Bahr Zusatzversicherung.

 

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Aktuelle Informationen

Dank des ehemaligen Bundesministers Daniel Bahr besteht seit 2013 die Pflege-Bahr Zusatzversicherung. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Zusatzversicherung staatlich gefördert wird. Ihr Vorteil bei der DKV Pflege-Bahr Zusatzversicherung ist, dass sie auch für Menschen mit Vorerkrankungen gelten.

Wenn Sie sich zum Beispiel im Alter von 36 Jahren entscheiden, die Pflege-Bahr Zusatzversicherung (KombiMEd Förder-Pflege Tarif KFP) in Anspruch zunehmen, ist ein monatlicher Beitrag von 15 Euro zu zahlen. Davon übernimmt der Staat fünf Euro. Jährlich beläuft sich staatliche Förderung auf 60 Euro. Demnach verbleiben nur noch zehn Euro pro Monat an Selbstzahlung.

 

Über diese zusätzliche Sicherung erhalten Sie finanzielle Freiheit im Pflegefall. Bewahren Sie Ihre Familie und sich vor den Folgen existenzbedrohender Pflegekosten.

Die Pflege-Bahr Zusatzversicherung der DKV bringt Ihnen finanziellen Schutz im Pflegefall. Für einen Vergleich mit den besten Pflege-Bahr Zusatzversicherungen informieren wir Sie sehr gern.

Gern vergleichen wir für Sie Preise, Leistungen und Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Pflege-Bahr-Anbieter des Marktes.

 

Pflegemonatsgeld

Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von uns Pflegemonatsgeld. Dies wird je nach Pflegegrad berechnet und entsprechend ausgezahlt. Als Pflegegrad wird hier eine Einschränkung der Alltagskompetenzen im Sinne von § 45a SGB XI bezeichnet. Das Pflegemonatsgeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege nicht von Fachkräften, sondern von Pflegepersonen, wie zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer, übernommen wird.

 

Pflegebonus

Ein Vorteil bei der DKV ist, dass Sie bei dieser Zusatzversicherung einen Pflegebonus erhalten.

Nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht somit ein Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld.

Die Berechnung dieses Zeitraumes richtet sich grundsätzlich nach dem Eintrittsalter.

 

Demenz

Demenz ist gemäß dem ICD 10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Syndrom, dass als Folge einer Erkrankung des Gehirns mit Störungen eintritt. Besonders betroffen ist beginnend das Kurzzeitgedächtnis, aber auch motorische Störungen sowie Verhaltensstörungen können eintreten. Diese Erkrankung kann in unterschiedlichen Formen auftreten und durchläuft verschiedene Stadien. Der Umgang mit demenzerkrankten Personen erfordert viel Geduld und ein hohes Maß an Sensibilität. Es entsteht eine Situation, die für die erkrankte Person selbst, dessen Angehörige sowie Freunde zunehmend schwierig wird. Oft pflegen aufopferungsvoll Familienangehörige, die mit der Zeit ihr eigenes Leben vernachlässigen.

Bei beginnender, eintretender Demenz sind die Alltagskompetenzen eines Menschen beeinträchtigt. Liegt hierbei der Pflegebedarf in der Grundpflege unter 45 Minuten am Tag, tritt hier die Pflegestufe 0 ein. Genau hier greift bereits die Pflege-Bahr Zusatzversicherung, indem bereits bei Pflegestufe 0 gezahlt wird.

 

Beratung & Abschluss der DKVPflege-Bahr Zusatzversicherung

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Wenn Sie möchten,

dass für Sie auch im Pflegefall

der rote Teppich ausgerollt wird.

DKV-Pflege-Bahr-Hotline:

030 6950 7000 oder per E-Mail

 

 

Die wichtigsten Suchbegriffe, um uns zu finden:

  • Pflege-Bahr-Rechner, Pflege-Bahr-Altverträge, Pflegepflichtversicherung, Pflegekosten, Pflegegrad I, Pflegegrad II, Pflegegrad III, Pflegegrad IV und Pflegegrad V eine ambulante oder stationäre Pflege, Pflegebedürftigkeit, im Pflegefall, mit oder ohne Pflegevorsorge, Pflegeversicherung und Pflege-Bahr Leistungen, Pflege-Bahr Zusatzversicherung, Pflegetagegeldversicherung, Pflegetagegeld, Pflege-Bahr, privater oder professioneller Tagespflege, Tarife, teilstationäre Pflege-Bahr, Testsieger, Nachtpflege, Pflegereform, Pflegeergänzungsversicherung, Pflegegeld, Pflegeversicherung Beitragssatz, Pflege Bahr 2013

 

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Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.