Pflegeversicherung & Pflegetagegeld

Freiheit im Falle der Pflegebedürftigkeit für Sie, Ihre Familie und Ihr Vermögen mit privaten DKV Pflegeversicherungen erhalten.

In wenigen Jahren wird es über drei Millionen Pflegefälle geben - mehr als Kinder in Kindergärten sind!

 

In 3 Minuten alles wichtige zur Pflege

 

 

 

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Pflege - ein Thema mit dem sich viele Menschen erst einmal nicht auseinandersetzen wollen. Wenn man sie auf dieses Thema anspricht, wirken sie verhalten, bestürzt oder versuchen es zu verdrängen. Sie fühlen sich hilflos, überfordert und gestresst. Angst ist dabei ein ständiger Begleiter. Um diesen Gefühlen und Unsicherheiten entgegenzuwirken, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und abzusichern. Infoblatt zur Pflege hier.

 

Pflegetarifrechner

 

 

 

Da das Leben voller Überraschungen steckt und Krankheiten oder Unfälle diese Kosten noch erhöhen können, sollten Sie gut vorbereitet sein. Unsere privaten Pflegeversicherungen helfen Ihnen, sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten, Pflegebedürftigkeit oder Unfällen preiswert zu schützen und dabei immer "selbstbestimmt" zu bleiben

 

Pflegezusatzversicherungen sind wichtig!

Ihre Vorteile bei der DKV Pflegeversicherung, damit Sie immer sicher in folgenden Themen sind:

Pflegepflichtversicherung in Kombination der DKV Pflegezusatzversicherung, die DKV Pflegetagegeldversicherung und die DKV Pflegeergänzungsversicherung. Testen und vergleichen Sie jetzt den Pflegetestsieger. Fragen Sie uns, was sich in Ihrem Vertrag positiv ändert, wenn Sie schon langzeitig bei uns pflegeversichert sind. Es lohnt sich!

 

  • Neu: Verdopplung der gesetzlichen Leisungen durch die DKV-Pflegeversicherung PZU100
  • Neu: Pflege-Tagegeld von 10 € bis 160 € zu Ihrer freien Verfügung möglich

 

Gern zeigen wir Ihnen, welche Tarife zu Ihnen und Ihrer Familie exakt passen. Häufig ist die Kombination der einzelnen Angebote besonders hilfreich und preiswert. Lassen Sie sich direkt, telefonisch, persönlich oder online vom Fachberater informieren.

 

Beratung und Abschluss der DKV Pflegeversicherung

Pflege-Hotline: 030 6950 7000 oder Info per E-Mail

Pflegeversicherung-Pflegetagegeld-DKV-Pflegebahrversicherung

Über die Pflegeversicherung der DKV erhalten Sie umfassende finanzielle Freiheit für den Fall einer Pflegebedürftigkeit. Schützen Sie sich, Ihr Vermögen und Ihre nächsten Angehörigen vor den Folgen unerwartet hoher Kosten.

Die Pflegezusatzversicherung der DKV (Tarif KPET) bietet Ihnen einen preisgünstigen Schutz im Pflegefall. Für einen Vergleich mit den besten Pflegezusatzversicherungen informieren wir Sie gern über Preise, Leistungen und Versicherungsbedingungen.

Den größten Vorteil sichern Sie sich, wenn Sie mit dem Testsieger zur Pflegeversicherung (Pflegetagegeld) vergleichen.

 

Männern und Frauen empfehlen wir, jetzt für den Pflegefall vorzusorgen.

Die Pflegezusatzversicherung ist die preiswerte Lösung für Sie, um Ihr Vermögen und Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall erhalten zu können. Mit unserer Pflegeversicherung schützen Sie übrigens auch Ihre Kinder vor finanziellen Verpflichtungen.

 

Ihre Vorteile, mit den DKV-Pflege-Testsieger-Produkten

  • Beste Testsieger Tarife im Focus Money, Heft Mai 2013
  • finanzielle Sicherheit im Pflegefall für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder
  • KPET Pflegetagegeld bedeutet, Sie entscheiden nach eigenen Wünschen über dessen sinnvolle Verwendung
  • flexible Produkte für Ihre maßgeschneiderte Pflege-Vorsorge-Konzeption
  • Individuelle Tarife zur Ergänzung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
  • garantierte monatliche Zahlung im Pflegefall
  • Beste-Ratings für das DKV Pflegetagegeld nach Tarif KPET (Pflege-Ergänzungs-Tagegeld

 

Die Fakten

  • Steigende Lebenserwartung, längere Zeiten der Pflegebedürftigkeit (Demographiewandel) - vorallem bei Frauen, die durchschnittllich länger leben als Männer, unterliegen folglich einer längeren Pflegebedürftigkeit
  • Renten müssen länger gezahlt werden.
  • Sozialkassen haben keine Kapitaldeckung.
  • Fallende Anzahl von Erwerbstätigen muss immer mehr Menschen im Ruhestand versorgen.
  • Deutschland hat den höchsten Bevölkerungsanteil über 65-jähriger Menschen in Europa. Somit steigt besonders die Pflegeproblemtatik, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintretens ein Pflegebedürftigkeit zunehmen kann.
  • Viele Angehörige können oder wollen nicht die notwendige Pflege erbringen und/ oder bezahlen.
  • Ein Ehepaar, beide über 65 Jahre alt, unterliegen nach unserer Einschätzung zu 100% der Wahrscheinlichkeit (Frauen 45 % und Männer 55 %), dass ein Partner dauerhaft Pflege benötigt!
  • Die Pflegekosten (Eigenanteile) können heute schon mehr als 200.000 Euro betragen.

 

Was ändert sich 2017 in der Pflegeversicherung?

Ab dem 1. Januar 2017 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Dadurch ändert sich u.a. das Begutachtungsverfahren zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Künftig wird durch das NBA („Neues Begutachtungsassessment“) Ihre mögliche Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Dieses berücksichtigt verstärkt psychische und geistige Einschränkungen pflegebedürftiger Personen. Dadurch erweitert sich der Kreis von Anspruchsberechtigten aus der Pflegeversicherung.

Grundsätzlich gilt: Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, genießen Besitzstandsschutz. Das bedeutet, dass sich bestehende Pflegestufen nach § 140 Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI) automatisch in Pflegegrade umwandeln und Versicherte leistungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden.

Für Personen mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen, die noch keinen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt haben, kann es ab 1. Januar 2017 allerdings schwieriger werden, Pflegeleistungen zu erhalten.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis zählen und überlegen, einen Pflegeantrag wegen körperlicher Beeinträchtigungen zu stellen, empfehlen wir Ihnen, zu handeln und von der Antragsstellung im Jahr 2016 zu profitieren:

Bei einer Antragsstellung noch 2016, richten sich Pflegeeinstufung und -leistungen nach den bisherigen Regelungen. Stellen Sie also bis zum 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit und somit auf Leistungen aus Pflegeversicherung und genießen somit auch Sie Besitzstandsschutz ab 2017.

 

Was können wir zum Thema Pflege tun?

Hoffen, die Pflegebedürftigkeit geht an uns vorüber, doch die Statistik sieht anders aus. Bei einem Ehepaar (beide älter als 65 Jahre) besteht aber nahezu die 100 prozentige Wahrscheinlichkeit, dass ein Ehepartner pflegebedürftig wird. Deshalb ist eine Pflegezusatzversicherung dringend als Existenzschutz angeraten.

 

Unsere Pflegezusatzversicherungen enthalten fünf Optionen für Ihre private Vorsorge:

  • KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP
  • KombiMed Tarif KPEK
  • KombiMed KPET
  • PZU 100 Pflegezuschuss
  • PTG Pflegetagegeld

 

Zudem sind diese Möglichkeiten miteinander kombinierbar und passen sich optimal Ihrem Bedarf an:

  • KombiMedTarif KFP & KPEK
  • KombiMedTarif KPEK & KPET.

 

Die Pflegerentenversicherung wird in Form einer Lebensversicherung angeboten. Im Pflegefall bekommt der Pflegebedürftige Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und von der DKV eine zusätzliche monatliche Rente ausbezahlt.

 

Leistungsbeschreibung (kurz) der Tarife

KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP

  • Der Staat fördert ihren Beitrag mit fünf Euro im Monat.
  • Nach 15 Jahren wird Ihnen bei uns zusätzlich ein Pflegebonus gezahlt.
  • Im Pflegefall erhalten Sie Leistungen bei häuslicher, teil-, vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege.
  • Unabhängig davon ob eine Pflegefachkraft oder eine Person aus ihrem Umfeld pflegt, erahlten Sie die Leistungen.
  • Je nach Pflegestufe (0, I, II, III) und Eintrittsalter erhalten Sie dementsprechende Grundleistungen.
    Diese Leistungen können sich monatlich bis zu knapp 2000 Euro belaufen.

 

KombiMed Tarif KPEK

  • Auch dieser Tarif wird in der häuslichen, teil-, vollstationären Pflege und Kurzzeitpflege zuteil.
  • Sie erhalten Unterstützungen, wenn Hilfsmitteil benötigt werden. Bis zu 62 Euro können monatlich erstattet werden. Zudem erhalten Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent für technische Hilfsmittel. Technische Hilfsmittel können beispielsweise Gehhilfen, Adaptionshilfen oder Kommunikationshilfen sein.
  • Bei einem Pflegefall erhalten Sie je nach Pflegestufe und Pflegeart bis zu 1000 Euro.
  • Des Weiteren können 50 Prozent Zuschüsse zur Optimierung der Wohnverhältnisse ausgeführt werden.

 

KombiMed Tarif KPET

  • Leistungsanspruch besteht bei häuslicher, teil-, vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege.
  • Sie erhalten Leistungen sowohl bei Leistungen von einer Pflegefachkraft sowie von einer Privatperson wie Angehörige oder ehrenamtliche Personen.
  • Vorab entscheiden Sie über das Pflegetagegeld.
  • Bei Eintritt eines Pflegefalles erhalten Sie je nach Pflegestufe und vereinbarten Pflegtagegeld zwischen 10 Prozent bis 100 Prozent.

 

Welche Kosten können entstehen?

Damit Sie einen ersten Einblick in mögliche zukommende Kosten erhalten, haben wir für Sie eine Tabelle erstellt:

 

Pflegeheimkosten (mtl.)

 Pflegekosten I

 

 Pflegekosten II

   Pflegekosten III

 

Mittlere Pflegekosten

 

 2.365,00 €

 

 2.795,00 €

 

 3.252,00 €

 

Pflegepflichtversicherung

 

 1.023,00 €

 

 1.279,00 €

 

 1.550,00 €

 

Eigenanteil

 

 -1.342,00 €

 

 -1.516,00 €

 

 -1.702,00 €

 

Tarif KPET

 

1.800,00 €

 

 1.800,00 €

 

 1.800,00 €

 

Kein Eigenanteil mehr!

Sondern Plus!

 

 

 458,00 €

 

 

 284,00 €

 

 

 98,00 €

 

 

 Hochrechnung für den Pflegefall

 

Eigenanteil bei einem Aufenthalt im Pflegeheim von 7 Jahren

 

 

 -112.728,00 €

 

 

 -127.344,00 €

 

 

 -142.968,00 €

 

Monatsbeitrag

 

60,30 €

 

 60,30 €

 

 60,30 €

 

Jahre Beitragszahlung**:

 

 23.228,00 €

 

23.228,00 €

 

 23.228,00 €

** ausgehend von der statistischen Lebenserwartug von 84,1 Jahren einer 1962 geborenen Frau (Quelle: StBA/Sterbetafel 2009/2011)

 

Welche Pflegestufen gab es bisher und welche Pflegegrade gibt es ab 1. Januar 2017?

 

ALT: Bisher wurde die Schwere einer Pflegebedürftigkeit durch die entsprechende Pflegestufe 0, I, II oder III festgestellt.

 

NEU: Ab dem 1. Januar 2017 werden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Bereits bestehende Pflegestufen von Versicherten wandeln sich automatisch in entsprechende Pflegegrade um. Sollte bisher noch keine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden sein, ist zunächst ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen.

 

Eine grobe Beschreibung der fünf Pflegegrade finden Sie hier:

http://www.dkv-haleck-berlin.de/produkte/index/Pflegeversicherung.html

 

Sollten Sie noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen bei der DKV gestellt und diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie bitte sich an unser Expertenteam. Wir beraten Sie gerne.

 

Unsere Lösungen

Die Pflegezusatzversicherung oder Pflegetagegeldversicherung der DKV (z. B. Tarif KPET) bieten Ihnen einen preisgünstigen Schutz im Pflegefall. Für einen Vergleich mit den besten Zusatzversicherungen informieren wir Sie gern über Preise, Leistungen und Versicherungsbedingungen.

 

Informationen zu Testergebnissen in Focus-Money

Focus-Money-Test Pflegetagegeld (statistische Tarife) & Tarifbedingungen (Pflegetagegeld-Policen) 03/2013:

Mit den Tarifen KPET (KombiMed Pflege Tarif) und KPEK (KombiMed Förder-Pflege Tarif) besetzte die DKV Platz 1 mit einer Endnote von 1,0. Demnach wurde die DKV mit bestes Pflegegeld sowie beste Tarifbedingungen ausgezeichnet. Die DKV weist in allen untersuchten Altersgruppen der 18, 40, 50 und 60 Jährigen durchgehend das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf.

 

Stiftung Finanztest 02/2011:

Im Test: 30 Pflegetagegeldtarife – nur zwei haben in allen vier Modellfällen gut abgeschnitten. Stiftung Finanztest prüfte private Pflegeversicherungen und ermittelte zwei Testsieger. Testsieger war die DKV mit dem Tarif PET bei Frauen (Männer Platz 2).

 

Ihre finanzielle Situation im Pflegefall

Ohne DKV     Mit DKV

 

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Beratung und Abschluss der DKV Pflegekonzeption

Pflege-Hotline: 030 6950 7000 oder per E-Mail

(täglich von 8.00 bis 21.00 Uhr erreichbar)

 

Die Pflegestärkungsgesetze I und II

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 1. Januar 2015 erhielten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits deutlich mehr Leistungen und unterstützende Hilfe als zuvor.

Das ab dem 1. Januar 2017 geltende Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt grundlegende Neuerungen des Pflegesystems mit sich und führt zu Erweiterungen des Leistungsumfangs in der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen sowie für Pflegekräfte.

 

Neben einer neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, werden Gutachter zur Feststellung eines Pflegegrades künftig das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) anwenden.

Danach bemisst sich die Pflegebedürftigkeit ab Januar 2017 am Grad der Selbständigkeit des Antragstellers im Alltag, wobei es unerheblich ist, ob die Pflegebedürftigkeit durch körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigung, insbesondere Demenz, hervorgerufen wird.

So wird künftig allen Pflegebedürftigen ein gleichberechtigter Zugang zur Pflegeversicherung gewährleistet.


Die gesetzlichen Veränderungen zur Pflege sind hier in diesem Link sehr ausführlich beschrieben.

Hier finden Sie die Broschüre der Bundesregierung zum 2. Pflegestärkungsgesetz

Nutzen Sie auch die DKV-Pflegetarife als sinnvolle Ergänzung zum Pflegestärkungsgesetz.

 

Allgemeine Informationen

Gesetzliche Pflegeversicherung

Derzeit sind ca. 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig und erhalten finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Doch dieses Geld deckt häufig nur einen Teil der Kosten im Pflegefall. Der Finanztest schätzt, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um rund 1.200 Euro ergänzt werden müssen. Dies gilt für Menschen in der ambulanten Pflege ab Pflegegrad III, die von einem professionellen Pflegedienst betreut werden.

 

Elternunterhalt

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit pflegen oft die eigenen Angehörigen. Doch auch das ist kein optimaler Zustand und ist vielen nicht zuzumuten, weil sie selbst die Pflege nicht erbringen können.

Wenn die eigene Rente und Ihr Vermögen nicht ausreichen, muss das Sozialamt für Sie bezahlen. Das Sozialamt wird sich dann an die Kinder, Ehepartner oder Enkelkinder wenden, um Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen einzufordern. Denn gemäß §1601 BGB sind Verwandte verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Im FOCUS-MONEY Online haben wir für Sie im Artikel "Hohe Pflegekosten - Wenn sich das Sozialamt das geschenkte Haus holt" von Melanie Rübartsch (07.05.2013) gelesen:

Wer beispielweise seinen Kindern das eigene Haus übergibt oder andere Sachgüter schenkt und mit den Jahren pflegebedürftigt wird, kann nicht erwarten vom Sozialamt die anstehenden Pflegekosten finanziert zu bekommen, selbst wenn die pflegebedürftige Person für die Pflegkosten nicht mehr aufkommen kann. Zwar wird beginnend gezahlt, aber auch geprüft. So können rückwirkend von Verwandten die Pflegekosten eingefordert werden, da der Wert des geschenkten Hauses angerechnet werden kann.

 

Private Zusatzversicherung

Das Finanztest empfiehlt den Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder einer Pflegerentenversicherung. Wer später sein Vermögen oder seine Angehörigen nicht belasten möchte, sollte über die Pflegeergänzugsversicherung preiswerte Vorsorge treffen.

 

Je früher desto besser und günstiger

 

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Vergleichen Sie jetzt die besten Pflegeversicherungen professionell mit unserer Hilfe. Bedenken Sie, dass das Risiko einer Erkrankung besteht. Sollte dies eintreffen, so ist eine derart preisgünstige Versicherung nicht mehr möglich. Je früher Sie sich für die Pflegezusatzversicherung der DKV entscheiden, desto günstiger bleiben Ihre Beiträge.

 

Übrigens, für die DKV Pflegeversicherung ist eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung nötig – Sie beantworten nur drei klare Gesundheitsfragen. Bestehen körperliche/organische Fehler, chronische Erkrankungen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Behinderung? Besteht eine Pflegebedürftigkeit oder wurde bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder sozialen Pflegeversicherung gestellt? Wie groß und wie schwer sind Sie?

 

 

 

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Pflege-Hotline: 030 6950 7000 oder Info per E-Mail

 

Denken Sie auch zu Ihrem finanziellen Schutz über eine private Pflegeversicherung

für Ihre Eltern,

Ihren Lebenspartner,

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oder Enkel nach.

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Die wichtigsten Suchbegriffe, um uns zu finden:

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Beachten Sie bitte:

  • Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
  • Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.